Nutzungsbedingungen

Nutzungsvereinbarung für den Erwerb und die Nutzung von Tickets über SOLARIS ticket


Stand: Juni 2026


Präambel


SOLARIS ticket, Inhaber Michael Schomer, Bahnhofsweg 8, 06722 Droyßig (nachfolgend „SOLARIS ticket"), betreibt eine internetbasierte Ticketplattform für den Vertrieb von Eintrittskarten zu Veranstaltungen unterschiedlicher Veranstaltender.


SOLARIS ticket stellt den Veranstaltenden die technische Infrastruktur für die Präsentation von Veranstaltungen, den Vertrieb von Eintrittskarten, die Zahlungsabwicklung sowie die Bereitstellung digitaler Tickets zur Verfügung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, tritt SOLARIS ticket ausschließlich als Vermittler und technischer Dienstleister auf.


Vertragspartner der Endkunden hinsichtlich der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist ausschließlich der jeweils im Bestellprozess, auf dem Ticket oder in der Bestellbestätigung benannte Veranstalter. Dieser ist insbesondere verantwortlich für die Planung, Organisation, Durchführung, Änderung, Verlegung oder Absage der Veranstaltung sowie für sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag.


SOLARIS ticket übernimmt weder die Durchführung der Veranstaltungen noch die Verantwortung für deren Inhalt oder Ablauf, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.


Diese Nutzungsvereinbarung regelt die Nutzung der Ticketplattform SOLARIS ticket, den Erwerb von Eintrittskarten sowie die Rechte und Pflichten der Endkunden gegenüber SOLARIS ticket.




§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Nutzungsvereinbarung gilt für sämtliche Bestellungen von Eintrittskarten und sonstigen Leistungen, die über die von SOLARIS ticket betriebene Ticketplattform erfolgen.


(2) Sie gilt unabhängig davon, ob der Erwerb



  • über den Onlineshop,

  • über ein Kundenkonto,

  • über mobile Endgeräte,

  • über stationäre Vorverkaufsstellen,

  • über Verkaufspartner oder

  • über sonstige von SOLARIS ticket freigegebene Vertriebswege


erfolgt.


(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Endkunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


(4) Für die jeweilige Veranstaltung können ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten. Hierauf wird während des Bestellprozesses ausdrücklich hingewiesen. Im Falle von Widersprüchen gehen hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung die Regelungen des jeweiligen Veranstalters vor, soweit sie ausschließlich dessen Verantwortungsbereich betreffen.




§ 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung gelten folgende Begriffsbestimmungen:


Endkunde


Natürliche oder juristische Person, die über SOLARIS ticket Tickets oder sonstige Leistungen erwirbt.


Veranstalter


Die natürliche oder juristische Person, welche die jeweilige Veranstaltung plant, organisiert, durchführt und hierfür allein verantwortlich ist.


Vorverkaufsstelle


Ein stationärer oder sonstiger Vertriebspartner, der aufgrund einer gesonderten Vereinbarung Eintrittskarten für Veranstaltungen verkauft.


Ticket


Die Berechtigung zum Besuch einer bestimmten Veranstaltung in elektronischer oder gegebenenfalls physischer Form.


Kundenkonto


Der persönliche Benutzerzugang eines Endkunden innerhalb der Ticketplattform.


Servicegebühr


Ein Entgelt für technische oder organisatorische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung oder Abwicklung des Ticketkaufs.


Vorverkaufsgebühr


Ein Entgelt einer Vorverkaufsstelle für deren eigene Vertriebsleistung.




§ 3 Rolle von SOLARIS ticket


(1) SOLARIS ticket betreibt eine technische Vermittlungsplattform für den Vertrieb von Eintrittskarten.


(2) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, kommt der Veranstaltungsvertrag ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande.


(3) SOLARIS ticket handelt im Rahmen des Ticketvertriebs im eigenen Namen oder als bevollmächtigter Vermittler des jeweiligen Veranstalters, soweit eine entsprechende Bevollmächtigung besteht.


(4) SOLARIS ticket ist nicht Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen und übernimmt keine Verpflichtungen hinsichtlich deren Durchführung, Organisation oder Qualität.


(5) SOLARIS ticket ist berechtigt, einzelne Veranstaltungen, Veranstalter oder Endkunden von der Nutzung der Plattform auszuschließen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, diese Nutzungsvereinbarung oder zur Vermeidung von Missbrauch.


§ 4 Kundenkonto


(1) Endkunden können für die Nutzung bestimmter Funktionen der Ticketplattform ein persönliches Kundenkonto anlegen. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Kundenkontos besteht nicht.


(2) Die Registrierung erfolgt durch vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der abgefragten Daten sowie durch Bestätigung der Registrierung über das hierfür vorgesehene Verfahren.


(3) Die Zugangsdaten sind vom Endkunden vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Das Kundenkonto ist nicht übertragbar.


(4) Der Endkunde verpflichtet sich, Änderungen seiner personenbezogenen Daten unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren.


(5) Besteht der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Kundenkontos oder eines unberechtigten Zugriffs, ist SOLARIS ticket unverzüglich zu informieren.


(6) SOLARIS ticket ist berechtigt, Kundenkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn



  • gegen gesetzliche Vorschriften,

  • gegen diese Nutzungsvereinbarung,

  • gegen Rechte Dritter oder

  • in sonstiger Weise missbräuchlich


verstoßen wird.


(7) Das Kundenkonto kann vom Endkunden jederzeit gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie bereits abgeschlossene Vertragsverhältnisse bleiben hiervon unberührt.




§ 5 Ticketbestellung und Vertragsschluss


(1) Die Darstellung von Veranstaltungen, Eintrittskarten oder sonstigen Leistungen auf der Ticketplattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Endkunden.


(2) Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutig beschrifteten Schaltfläche gibt der Endkunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrages ab.


(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn



  • die Bestellung angenommen wurde,

  • die gewählte Zahlungsart erfolgreich autorisiert oder ausgeführt wurde und

  • der Endkunde eine Bestellbestätigung von SOLARIS ticket erhalten hat.


(4) Die automatisierte Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.


(5) SOLARIS ticket ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn



  • der Verdacht eines Missbrauchs besteht,

  • technische Fehler vorliegen,

  • Preisfehler auftreten,

  • gesetzliche Vorgaben entgegenstehen oder

  • die Veranstaltenden dies verlangen.


(6) Der Vertragstext wird von SOLARIS ticket gespeichert und dem Endkunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.




§ 6 Zahlungsarten


(1) SOLARIS ticket stellt den Endkunden die jeweils im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung.


(2) Welche Zahlungsarten für eine konkrete Veranstaltung verfügbar sind, entscheidet der jeweilige Veranstalter oder der von ihm beauftragte Zahlungsdienstleister.


(3) SOLARIS ticket ist berechtigt, einzelne Zahlungsarten jederzeit zu ergänzen, einzuschränken oder zu entfernen, soweit dies für den Endkunden zumutbar ist.


(4) Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Für deren Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.


(5) Soweit eine Zahlung per Banküberweisung angeboten wird, erfolgt die Bereitstellung des Tickets grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.




§ 7 Preise, Servicegebühren und Vorverkaufsgebühren


(1) Sämtliche Preise werden im Bestellprozess transparent ausgewiesen.


(2) Der Gesamtpreis setzt sich – soweit anwendbar – insbesondere zusammen aus



  • Ticketpreis,

  • gesetzlicher Umsatzsteuer,

  • Servicegebühren,

  • Versandkosten,

  • Vorverkaufsgebühren sowie

  • sonstigen gesetzlich zulässigen Preisbestandteilen.


(3) Vor Abschluss des Bestellvorgangs werden sämtliche Preisbestandteile gesondert ausgewiesen.


(4) Versteckte Gebühren werden nicht erhoben.


(5) Preisänderungen wirken sich ausschließlich auf zukünftige Bestellungen aus.




§ 8 Vorverkaufsstellen


(1) Veranstaltende können Tickets zusätzlich über stationäre oder sonstige Vorverkaufsstellen vertreiben lassen.


(2) Hierzu schließen die Veranstaltenden eigenständige Vereinbarungen mit den jeweiligen Vorverkaufsstellen. SOLARIS ticket ist nicht Vertragspartei dieser Vereinbarungen.


(3) Vorverkaufsstellen können – soweit gesetzlich zulässig – eigene Vorverkaufs-, Bearbeitungs- oder Servicegebühren erheben. Diese werden von der jeweiligen Vorverkaufsstelle festgelegt und liegen nicht im Verantwortungsbereich von SOLARIS ticket.


(4) Für Beratung, Ticketverkauf, Zahlungsabwicklung, Kassenführung, Gebühren, Reklamationen sowie sämtliche weiteren Leistungen der Vorverkaufsstelle sind ausschließlich die jeweilige Vorverkaufsstelle und/oder die Veranstaltenden verantwortlich.


(5) SOLARIS ticket haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Pflichtverletzungen der Vorverkaufsstellen, soweit gesetzlich zulässig.


(6) Hiervon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungsansprüche gegen SOLARIS ticket.


§ 9 Bereitstellung und Nutzung der Tickets


(1) Eintrittskarten werden grundsätzlich als elektronische Tickets bereitgestellt. Soweit vom jeweiligen Veranstalter angeboten, können Tickets auch in anderer Form (z. B. Print-at-Home, Wallet-Ticket oder physisches Ticket) ausgegeben werden.


(2) Die Bereitstellung erfolgt nach erfolgreichem Vertragsschluss und – sofern erforderlich – nach vollständigem Zahlungseingang.


(3) Der Endkunde ist verpflichtet, das bereitgestellte Ticket unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Fehler sind SOLARIS ticket unverzüglich mitzuteilen.


(4) Der Endkunde ist selbst dafür verantwortlich, das Ticket bis zum Einlass lesbar aufzubewahren. Beschädigte, unleserliche oder unvollständige Tickets können zurückgewiesen werden, sofern eine eindeutige Identifizierung nicht möglich ist.


(5) Ein Anspruch auf eine erneute Ausstellung verlorener oder versehentlich gelöschter Tickets besteht grundsätzlich nicht. SOLARIS ticket kann nach eigenem Ermessen und soweit technisch möglich ein Ersatzticket bereitstellen.




§ 10 QR-Code und Einlasskontrolle


(1) Jedes Ticket enthält einen individuellen Identifikationscode (QR-Code, Barcode oder vergleichbares Identifizierungsmerkmal).


(2) Der Identifikationscode berechtigt grundsätzlich nur zu einem einmaligen Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung.


(3) Maßgeblich ist der erste am Einlass erfolgreich erfasste Identifikationscode.


(4) Nach erfolgreicher Entwertung verliert das Ticket seine Zutrittsberechtigung.


(5) Kopien, Ausdrucke, Bildschirmfotos oder sonstige Vervielfältigungen eines Tickets vermitteln keinen zusätzlichen Zutrittsanspruch.


(6) Besteht der Verdacht einer Manipulation oder Mehrfachverwendung eines Tickets, können Veranstalter oder Einlasspersonal den Zutritt verweigern, bis die Berechtigung zweifelsfrei nachgewiesen wurde.




§ 11 Pflichten des Endkunden


(1) Der Endkunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Bestellprozess wahrheitsgemäß zu machen.


(2) Das Ticket ist vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.


(3) Zugangsdaten zum Kundenkonto dürfen Dritten nicht überlassen werden.


(4) Der Endkunde hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um einen Missbrauch seines Kundenkontos oder seiner Tickets zu verhindern.


(5) Der Endkunde verpflichtet sich, die Ticketplattform ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze sowie dieser Nutzungsvereinbarung zu nutzen.




§ 12 Unzulässige Nutzung und Ticketmissbrauch


(1) Untersagt sind insbesondere



  • die Manipulation von QR-Codes oder Barcodes,

  • die Erstellung oder Nutzung gefälschter Tickets,

  • die mehrfache Verwendung desselben Tickets,

  • automatisierte Bestellungen mittels Bots oder vergleichbarer Systeme,

  • die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,

  • die Umgehung von Ticketlimits,

  • die missbräuchliche Nutzung mehrerer Kundenkonten,

  • die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Ticketplattform.


(2) Bei Verstößen ist SOLARIS ticket berechtigt,



  • Bestellungen zu stornieren,

  • Tickets zu sperren,

  • Kundenkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren,

  • zukünftige Bestellungen abzulehnen,

  • Schadensersatzansprüche geltend zu machen sowie

  • Strafanzeige zu erstatten, sofern ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.




§ 13 Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets


(1) Der private Weiterverkauf oder die unentgeltliche Weitergabe eines Tickets ist zulässig, sofern dadurch keine gesetzlichen Vorschriften, Rechte Dritter oder berechtigten Interessen des jeweiligen Veranstalters verletzt werden.


(2) Ein Weiterverkauf ist ausschließlich zum auf dem Ticket ausgewiesenen Originalpreis einschließlich gegebenenfalls berechneter Vorverkaufs-, Service- oder Versandgebühren zulässig. Ein Verkauf zu einem höheren Preis oder mit Gewinnerzielungsabsicht ist unzulässig.


(3) Der gewerbsmäßige oder kommerzielle Handel mit Tickets sowie der Ankauf von Tickets zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters untersagt.


(4) Unzulässig ist insbesondere:



  • der Weiterverkauf zu einem höheren als dem ursprünglich gezahlten Gesamtpreis,

  • das öffentliche Anbieten oder Bewerben von Tickets zu überhöhten Preisen,

  • die Nutzung automatisierter Systeme zum Erwerb von Tickets mit dem Ziel des Weiterverkaufs,

  • die Umgehung von Mengenbeschränkungen oder technischen Schutzmaßnahmen,

  • der Weiterverkauf manipulierter oder vervielfältigter Tickets.


(5) Bei Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen sind SOLARIS ticket und der jeweilige Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets zu sperren oder für ungültig zu erklären, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung oder Schadensersatz, bleiben unberührt.


(6) Ergänzende Regelungen des jeweiligen Veranstalters zur Übertragbarkeit von Tickets bleiben unberührt, soweit sie den Endkunden im Rahmen des Bestellvorgangs wirksam bekannt gegeben wurden.




§ 14 Einlassbestimmungen und Hausrecht


(1) Über den Einlass entscheidet ausschließlich der jeweilige Veranstalter oder das von ihm beauftragte Einlasspersonal.


(2) Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechts den Zutritt zu verweigern oder Personen von der Veranstaltung auszuschließen, insbesondere bei



  • erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung,

  • Gefährdung anderer Besucher,

  • strafbaren Handlungen,

  • alkohol- oder drogenbedingter Ausfallerscheinung,

  • Mitführen verbotener Gegenstände,

  • Vorlage ungültiger oder manipulierter Tickets.


(3) Eine Einlassverweigerung aus den vorgenannten Gründen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.


(4) Gesetzliche Ansprüche des Endkunden bleiben unberührt.


§ 15 Änderungen, Verlegungen und Absagen von Veranstaltungen


(1) Für die Planung, Durchführung, Organisation sowie für Änderungen, Verlegungen oder die Absage einer Veranstaltung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich.


(2) Änderungen des Veranstaltungsortes, des Veranstaltungsbeginns, des Programms, der Besetzung oder sonstiger organisatorischer Abläufe berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe des Tickets, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Endkunden zumutbar ist und gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.


(3) Wird eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verlegt, behält das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit, sofern der Veranstalter nichts anderes bestimmt oder dem Endkunden gesetzlich ein Rücktrittsrecht zusteht.


(4) Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt, richten sich die Rechte des Endkunden ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Soweit SOLARIS ticket im Auftrag des Veranstalters mit der Rückabwicklung beauftragt wird, erfolgt diese ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.




§ 16 Erstattungen und Rückabwicklung


(1) Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht ausschließlich in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder soweit der jeweilige Veranstalter eine Erstattung ausdrücklich vorsieht.


(2) Soweit gesetzlich zulässig, werden bereits angefallene Service-, Versand- oder sonstige Vermittlungsleistungen von einer Erstattung nicht umfasst, sofern diese Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.


(3) Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Bestellung verwendet wurde, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist oder eine andere Vereinbarung getroffen wird.


(4) Barauszahlungen erfolgen nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.




§ 17 Widerrufsrecht


(1) Für den Erwerb von Eintrittskarten zu Veranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht.


(2) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da die angebotenen Leistungen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen darstellen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.


(3) Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Rücktritts-, Anfechtungs- oder Gewährleistungsrechte.




§ 18 Gewährleistung


(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.


(2) SOLARIS ticket übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Durchführung einer Veranstaltung, deren Inhalt oder den wirtschaftlichen Erfolg des Veranstalters.


(3) Angaben zu Veranstaltungen beruhen grundsätzlich auf den Informationen des jeweiligen Veranstalters.




§ 19 Haftung


(1) SOLARIS ticket haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SOLARIS ticket, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


(2) Für sonstige Schäden haftet SOLARIS ticket bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.


(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SOLARIS ticket nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


(4) SOLARIS ticket haftet nicht für Leistungen, Angaben, Pflichtverletzungen oder sonstige Handlungen der jeweiligen Veranstalter oder Vorverkaufsstellen, soweit diese nicht SOLARIS ticket zuzurechnen sind.


(5) SOLARIS ticket haftet insbesondere nicht für



  • Änderungen des Veranstaltungsprogramms,

  • den Ausfall einzelner Künstler oder Mitwirkender,

  • Terminverschiebungen,

  • Änderungen des Veranstaltungsortes,

  • Einschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen,

  • Maßnahmen des Veranstalters im Rahmen seines Hausrechts,

  • Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Besucher während der Veranstaltung.


(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.




§ 20 Höhere Gewalt


(1) Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Krieg, Terrorismus, Streik, Epidemien, Pandemien oder vergleichbarer unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, richten sich die Rechte der Endkunden nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Entscheidungen des jeweiligen Veranstalters.


(2) SOLARIS ticket haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen und außerhalb des Einflussbereichs von SOLARIS ticket liegen.


§ 21 Verfügbarkeit der Ticketplattform


(1) SOLARIS ticket ist bemüht, die Ticketplattform mit einer möglichst hohen Verfügbarkeit bereitzustellen.


(2) Ein Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.


(3) Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Störungen, Angriffe auf die IT-Infrastruktur, höhere Gewalt oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von SOLARIS ticket liegende Umstände zu vorübergehenden Einschränkungen oder Ausfällen führen.


(4) SOLARIS ticket wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen.


(5) Soweit technisch erforderlich, ist SOLARIS ticket berechtigt, Funktionen der Plattform vorübergehend einzuschränken, zu erweitern oder anzupassen.




§ 22 Geistiges Eigentum


(1) Sämtliche Inhalte der Ticketplattform, insbesondere Logos, Layouts, Grafiken, Fotografien, Texte, Software, Datenbanken sowie sonstige urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützte Inhalte unterliegen den jeweiligen gesetzlichen Schutzrechten.


(2) Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder sonstige Nutzung außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.


(3) Die Nutzung der Ticketplattform begründet keinerlei Rechte an Marken, Kennzeichen, Software oder sonstigem geistigen Eigentum von SOLARIS ticket oder der jeweiligen Veranstalter.




§ 23 Datenschutz


(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.


(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von SOLARIS ticket.




§ 24 Elektronische Kommunikation


(1) Die Kommunikation zwischen SOLARIS ticket und den Endkunden erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Wege.


(2) Endkunden stellen sicher, dass die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und Mitteilungen von SOLARIS ticket empfangen werden können.


(3) Der Endkunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.


(4) Automatisierte Benachrichtigungen, Tickets, Rechnungen und sonstige vertragsrelevante Dokumente können elektronisch bereitgestellt werden.




§ 25 Änderungen dieser Nutzungsvereinbarung


(1) SOLARIS ticket ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Hierzu zählen insbesondere Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder des Leistungsumfangs der Ticketplattform.


(2) Änderungen gelten ausschließlich für zukünftige Vertragsabschlüsse. Bereits geschlossene Verträge bleiben von späteren Änderungen grundsätzlich unberührt.




§ 26 Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung


(1) SOLARIS ticket ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


(2) Gesetzliche Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung bleiben unberührt.




§ 27 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.


(2) Ist der Endkunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz von SOLARIS ticket.


(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


(4) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.


(5) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Nutzungsvereinbarung.